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OLG Naumburg - Entscheidung vom 13.08.2002

8 WF 168/02

Normen:
BRAGO § 12 Abs. 1 § 31 Abs. 1 Nr. 3 § 118 § 128 Abs. 4
BGB § 1671
ZPO § 621e
FGG § 12 § 49a Abs. 1 Nr. 9 § 64 Abs. 3 S. 3

Fundstellen:
NJ 2003, 265

Die zulässige Beschwerde (§ 128 Abs. 4 BRAGO ) ist unbegründet: 1. Das Jugendamt ist im Sorgerechtsverfahren notwendiger Beteiligter (§ 49 a Abs. 1 Nr. 9 FGG , § 1671 BGB ), was sich nicht zuletzt aus seiner [...]
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