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OLG Naumburg - Entscheidung vom 17.12.2002

9 U 187/02

Normen:
BGB § 286 Abs. 1 S. 2 § 288 Abs. 1 S. 2 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1
BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung)
EGZPO § 26 Nr. 8
PflVG § 3 Nr. 1
ZPO § 92 Abs. 2 Nr. 1 § 287 Abs. 2 § 313a Abs. 1 S. 1 § 448 § 540 Abs. 2 § 708 Nr. 10 § 711 § 713

Fundstellen:
VRS 104, 415
VRS 104, 415
VersR 2004, 529
VersR 2004, 529

A. Von der Darstellung des Sachverhalts wird gemäß §§ 540 Abs. 2 , 313 a Abs. 1 S. 1 ZPO i.V.m. § 26 Nr. 8 EGZPO abgesehen. B. I. Die Berufung ist zulässig. Sie hat auch in der Sache Erfolg. Die Klage ist überwiegend [...]
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