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OLG München - Entscheidung vom 31.07.2002

7 U 2216/02

Normen:
GmbHG § 52 Abs. 1
AktG § 112

Fundstellen:
DStR 2003, 1719
GmbHR 2003, 841
NZG 2003, 634
OLGReport-München 2003, 273

Der Kläger war vom 01.01.1995 bis 31.12.1999 stellvertretender Geschäftsführer der Beklagten und begehrt festzustellen, dass ihm nach § 2 Abs. 2 der Versorgungszusage vom 17.07.1995 (Anl. K 2) eine unverfallbare [...]
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