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OLG München - Entscheidung vom 10.01.2002

1 U 2373/01

Normen:
BGB § 823 § 847

Fundstellen:
OLGReport-München 2002, 257

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO a. F. abgesehen. Die Berufung des Klägers ist hinsichtlich eines Teils des geltend gemachten Schmerzensgeldanspruches gemäß § 847 Abs. 1 BGB begründet. [...]
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