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OLG München - Entscheidung vom 27.02.2002

7 U 1906/01

Normen:
AktG § 111 Abs. 1 § 113 Abs. 1 § 131 Abs. 1 § 186 Abs. 4 § 192 Abs. 2 Nr. 3 § 193 Abs. 2 Nr. 4 § 221 Abs. 4 § 241 Abs. 1 Nr. 3

Fundstellen:
AG 2003, 164
DB 2002, 2152
NJW-RR 2002, 1117
NZG 2002, 677
OLGReport-München 2002, 363
ZIP 2002, 1150

I. Die Kläger sind Aktionäre der Beklagten und fochten die unter den Tagesordnungspunkten 9.2 und 9.3 auf deren ordentlicher Hauptversammlung vom 04.07.2000 gefassten Beschlüsse über die Ermächtigung des Aufsichtsrates [...]
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