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OLG Köln - Entscheidung vom 29.10.2002

2 ARs 222/02

Normen:
BRAGO § 99
RVG § 51

Dem Pflichtverteidiger wird eine Pauschvergütung in Höhe des Betrages der Regelgebühren zuzüglich 60.000,- € (in Worten: sechzigtausend Euro) bewilligt. Der Antrag auf Bewilligung einer über die gesetzlichen Gebühren [...]
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