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OLG Koblenz - Entscheidung vom 12.06.2002

1 U 1103/01

Normen:
BGB § 126 § 127 § 154 § 154 Abs. 1 § 154 Abs. 2
ZPO § 287 § 711 § 108 § 92 Abs. 1 § 708 Nr. 10 § 543 Abs. 2 S. 1

Fundstellen:
OLGReport-Koblenz 2002, 359

Der Kläger zu 2 macht gegen die Beklagte einen Anspruch auf vertraglich vereinbarte Vergütung (Künstlergage/-honorar) in Höhe von 110.000 bzw. 105.182 DM geltend und beruft sich auf deren grundlose Kündigung (von Ende [...]
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