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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 02.10.2002

15 AR 35/02

Normen:
BGB § 1967 Abs. 2 § 1968
ZPO § 27 § 28 § 36 Abs. 1 Nr. 3

Fundstellen:
OLGReport-Karlsruhe 2003, 347

I. Die Parteien sind Miterben. Die Klägerin nimmt die Beklagten auf Ausgleich der von ihr getragenen Kosten der Bestattung der zuletzt bei ihr lebenden Erblasserin geltend. Sie beantragt die Bestimmung des zuständigen [...]
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