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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 25.01.2002

U 3/01 RhSch

Normen:
BGB § 242 § 252 § 779

Fundstellen:
NZV 2002, 328
OLGReport-Karlsruhe 2002, 204
VRS 102, 169

Die Parteien streiten um die Haftung für die Folgen einer Schiffskollision, die sich am 07.02.2000 auf dem Rhein bei Kilometer 443,500 unterhalb der Nibelungenbrücke in Worms zugetragen hat. Die Klägerin ist [...]
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