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OLG Hamburg - Entscheidung vom 04.07.2002

3 U 365/01

Normen:
ZPO § 256

Fundstellen:
CR 2003, 483
OLGReport-Hamburg 2003, 195

Nachdem beide Parteien die Widerklage übereinstimmend für erledigt erklärt haben, war insoweit gemäß § 91 a ZPO nur noch über die Kosten beider Instanzen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes [...]
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