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OLG Hamburg - Entscheidung vom 12.06.2002

5 U 38/01

Normen:
GeschmMG § 14a Abs. 1 S. 1 § 1 Abs. 2

Fundstellen:
OLGReport-Hamburg 2003, 163

Die Klägerin, ein Unternehmen der Berufskleidungsbranche, nimmt die Beklagten wegen der Verletzung eines für sie gemäß den Anlagen K1 und K2 eingetragenen Geschmacksmusters auf Unterlassung der Herstellung und des [...]
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