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OLG Hamburg - Entscheidung vom 16.04.2002

8 W 72/02

Normen:
ZPO § 127 Abs. 4

Fundstellen:
AGS 2002, 280
MDR 2002, 910
OLGReport-Hamburg 2002, 309

Die zulässige sofortige Beschwerde bleibt in der Sache erfolglos. Zu Recht hat die Rechtspflegerin des Landgerichts die im Prozesskostenhilfe-Beschwerdeverfahren entstandenen Anwaltskosten nicht als erstattungsfähig [...]
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