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OLG Hamburg - Entscheidung vom 14.02.2002

8 W 23/02

Normen:
BRAGO § 52
ZPO § 91

: Die gemäß § 104 Abs. 3 ZPO zulässige sofortige Beschwerde des Beklagten zu 3) hat in der Sache Erfolg. Zu Recht macht der Beklagte Korrespondenzanwaltskosten gegenüber der Klägerin geltend. Die Einschaltung eines [...]
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