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OLG Hamburg - Entscheidung vom 15.07.2002

8 W 149/02

Normen:
ZPO § 91 Abs. 1

Fundstellen:
DAR 2003, 36

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Zur Rechtsverteidigung vor dem Landgericht ist anwaltliche Vertretung notwendig. Es konnte dem Beklagten zu 1) insoweit nicht versagt werden, Rechtsanwälte seines eigenen Vertrauens zu [...]
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