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OLG Hamburg - Entscheidung vom 25.07.2002

3 U 259/00

Normen:
MarkenG § 14
BGB § 242

Fundstellen:
GRUR-RR 2003, 2

Die Klägerin hat die Rechte an der Marke 'Catapresan', unter der sie blutdrucksenkende Arzneimittel vertreibt. In Deutschland bringt sie 'Catapresan 150' in Packungsgrößen N1 (20 Tabletten), N2 (50 Tabletten) und N3 [...]
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