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OLG Hamburg - Entscheidung vom 31.10.2002

3 U 62/02

Normen:
UWG § 3

Fundstellen:
NJW 2003, 2178
NJW-RR 2003, 763
OLGReport-Hamburg 2003, 353

Die Antragsgegnerin erledigt Schreibarbeiten für Rechtsanwälte und führt Buchhaltungen aus. Auf ihrem Firmenschild, das über der Eingangstür ihres Betriebs angebracht ist ( vgl. Anlagen AG 1 und 2 ), heißt es: 'Gxxxxxx [...]
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