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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 21.11.2002

25 W 88/02

Normen:
BGB § 885 Abs. 1 Satz 2

Die von der Verfügungsklägerin eingelegte Beschwerde ist als sofortige Beschwerde (567 ZPO ) statthaft und auch sonst zulässig. Sie hat aber in der Sache keinen Erfolg, da das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss [...]
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