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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 07.11.2002

2 WF 330/02

Normen:
KostO § 30 Abs. 2
GKG § 12 § 12 Abs. 2 S. 3

Die Festsetzung des Gegenstandswertes durch das Amtsgericht auf 900 EUR ist auch unter Berücksichtigung des § 30 Abs. 2 KostO nicht zu beanstanden. Zwar hat der Senat in der Zwischenzeit seine frühere Rechtsprechung [...]
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