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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 16.07.2002

5 U 250/01

Normen:
BGB § 648
VOB/B § 14 § 16 § 8 Nr. 6
ZPO § 97 Abs. 1 § 101 Abs. 1 § 542 Abs. 2 S. 1

Fundstellen:
BauR 2003, 287
OLGReport-Frankfurt 2002, 313

Die Berufung ist zulässig; sie hat jedoch in der Sache keinen Erfolg. Der Erlass der beantragten einstweiligen Verfügung ist unzulässig, weil der Verfügungskläger (im Folgenden nur: Kläger) ein bereits abgelehntes [...]
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