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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 01.08.2002

8 U 206/01

Normen:
AGBG § 9
BGB § 138, § 242, § 779 Abs. 1
BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung)
ZPO § 92 Abs. 1, § 344, § 708 Nr. 10, § 713

Fundstellen:
NJW-RR 2003, 123
OLGReport-Düsseldorf 2003, 361
VersR 2003, 599

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 27. September 2001 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert. Unter Aufhebung des Versäumnisurteils vom 27. Mai 1999 wird die Klage in vollem [...]
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