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OLG Dresden - Entscheidung vom 05.04.2002

21 U 2285/01

Normen:
BGB § 528 Abs. 1
ZGB-DDR §§ 282 f.

Fundstellen:
VIZ 2002, 594

Die Klägerin macht als Sozialhilfeträger aus übergeleitetem Recht einen Anspruch auf Rückgewähr einer Schenkung wegen Notbedarfs gemäß § 528 BGB geltend. Frau, geboren am, bewohnte seit 1977 ein Appartment im Wohnstift [...]
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