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OLG Dresden - Entscheidung vom 19.03.2002

7 W 1944/01

Normen:
BVormVG § 1 Abs. 1 § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
FGG § 27 Abs. 1 § 29 Abs. 1 § 29 Abs. 2 § 56g Abs. 5
BGB § 1836a § 1836 Abs. 2 § 1915 Abs. 1 § 1836 Abs. 1 S. 2 § 1836 Abs. 2 S. 2 § 1908i Abs. 1 S. 1
KostO § 131 Abs. 2 § 30 Abs. 1 § 131 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

Fundstellen:
FamRZ 2002, 1364
NJW 2002, 3480
OLGReport-Dresden 2002, 490
ZEV 2002, 465

I. Der Beteiligte zu 1) begehrt die Festsetzung einer höheren Vergütung für die von ihm ausgeführte Nachlasspflegschaft. Am 29.02.2000 verstarb die am 01.07.1923 geborene Erblasserin I G F geb. D in F . Sie hatte keine [...]
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