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OLG Dresden - Entscheidung vom 26.07.2002

11 U 556/02

Normen:
BGB § 249 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1
BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung)

Fundstellen:
DAR 2003, 35
DAR 2003, 35

Der Kläger begehrt von der Beklagten aufgrund eines Verkehrsunfalls Schmerzensgeld und die Feststellung ihrer zukünftigen Einstandspflicht. Anlässlich eines vom Versicherungsnehmer der Beklagten verursachten [...]
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