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OLG Dresden - Entscheidung vom 01.11.2002

7 W 1353/02

Normen:
ZPO § 699 Abs. 1 Satz 1 § 700 Abs. 1 § 707 Abs. 1 Satz 1 § 707 Abs. 2 Satz 2 § 719 Abs. 1 § 719 Abs. 1 Satz 2

Fundstellen:
JurBüro 2003, 107

Das Rechtsmittel des Beklagten ist als sofortige Beschwerde gemäß § 793 ZPO zulässig. Der Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde steht nicht entgegen, dass § 707 Abs. 2 Satz 2 ZPO grundsätzlich eine Anfechtung des [...]
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