Die sofortige Beschwerde ist zulässig (§ 91 a Abs. 2 S. 1, § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ) und insoweit begründet, als der angefochtene Beschluss aufzuheben und die Sache zurückzuverweisen war. 1. Der angefochtene Beschluss [...]
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