1. Die gem. § 464b Satz 3 StPO , § 104 Abs. 3 ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist begründet. Der frühere Angeschuldigte hat gemäß §§ 85 Abs. 3 , 84 Abs. 2 BRAGO einen Gebührenerstattungsanspruch für sein Tätigwerden [...]
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