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LAG Niedersachsen - Entscheidung vom 07.08.2002

10 Ta 306/02

Normen:
ZPO § 141 Abs. 3 Satz 2

Fundstellen:
LAGReport 2003, 157
MDR 2002, 1333

I. Die sofortige Beschwerde richtet sich gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes. Das Arbeitsgericht ordnete das persönliche Erscheinen der Geschäftsführerin der Beklagten zum Kammertermin vom 14. März 2002 an. [...]
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