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LAG Köln - Entscheidung vom 14.10.2002

2 Sa 690/02

Normen:
ArbeitszeitG § 2
Richtl. EG 93/04 Art. 2

Fundstellen:
AuR 2003, 157

Im vorliegenden Verfahren streiten die Parteien darum, ob die über 38,5 Stunden hinausgehende Arbeitszeit des Klägers gesondert zu vergüten ist. Der Kläger ist als Schulhausmeister bei der beklagten Stadt seit dem [...]
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