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LAG Köln - Entscheidung vom 26.06.2002

8 Ta 221/02

Normen:
BGB § 611 Abs. 1 § 615 S. 1
ZPO § 935 § 940

I. Die Antragstellerin begehrt im vorliegenden Verfahren im Wege sog. Leistungsverfügung die Lohnzahlung durch den Antragsgegner für den Monat Mai 2002 in Höhe der monatlichen Nettovergütung von 885,74 EURO. Der [...]
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