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LAG Köln - Entscheidung vom 12.06.2002

4 Sa 480/02

Normen:
ArbGG §52 I
ZPO § 769

Fundstellen:
NZA 2002, 1230

I. Für das arbeitsgerichtliche Verfahren ist in § 62 Abs. 1 Satz 3 ArbGG bestimmt, dass die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 ZPO nur dann bewilligt werden kann, wenn der Schuldner glaubhaft [...]
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