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LAG Hamburg - Entscheidung vom 13.02.2002

8 TaBV 10/01

Normen:
ArbZG §§ 3 § 5 Abs. 1, Abs. 3 § 6 Abs. 2
BetrVG § 77
BGB § 134
Richtlinie 93/104/EG des Rates vom 23. November 1993 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. L 307, S. 18)

Fundstellen:
AP Nr. 1 zu § 611 BGB Bereitschaftsdienst
AP Nr. 26 zu § 611 BGB Arbeitszeit
AP Nr. 46 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag
AP Nr. 7 zu § 611 BGB Rufbereitschaft
AP Nr. 95 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit
AuR 2002, 114
DB 2002, 691
LAGE § 7 ArbZG Nr. 1
LAGE § 77 BetrVG 1972 Nr. 29
LAGE § 77 BetrVG 2001 Nr. 1
NZA 2002, 507
PersR 2002, 222
PflR 2002, 233
ZTR 2002, 322

I. Die Beteiligten streiten im Beschlußverfahren über die Rechtswirksamkeit einer Betriebsvereinbarung und - hiermit zusammenhängend - darüber, ob der Antragsgegnerin (Arbeitgeberin) im Zusammenhang mit dem ärztlichen [...]
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