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LAG Frankfurt/M. - Entscheidung vom 04.12.2002

15 Ta 203/02

Normen:
KSchG § 5 Abs. 1 § 5 Abs. 3 Satz 1 § 13 Abs. 1 Satz 2 § 13 Abs. 4 Satz 1
BGB § 166 Abs. 1

Fundstellen:
AuR 2004, 279

I. Im Hauptverfahren streiten die Verfahrensbeteiligten um die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen außerordentlichen Kündigung vom 01. November 2001 (Kopie Blatt 7 d.A.) und einer fristgemäßen Arbeitgeberkündigung [...]
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