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LAG Düsseldorf - Entscheidung vom 14.05.2002

7 Ta 128/02

Normen:
BetrVG § 23 Abs. 3
ArbGG § 85 Abs. 1
ZPO § 890

Fundstellen:
AuR 2003, 154

A. Ein von dem Gläubiger (Betriebsrat) angestrengtes Beschlussverfahren nach § 23 Abs. 3 S. 1 BetrVG , wegen dessen Einzelheiten auf den Akteninhalt verwiesen wird, brachten die Beteiligten durch einen gerichtlichen [...]
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