'Grundsätzlich ist es nach dem Gesetz (§ 536 BGB a.F. bzw. § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB n.F.) Sache des Vermieters, den Erhaltungsaufwand zu tragen. Die gesetzl. Regelung lässt sich zwar bei Geschäftsraummiete hinsichtlich [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!