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FG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 15.04.2002

5 K 3158/00

Normen:
EigZulG § 9 Abs. 2
HGB § 255 Abs. 2

Fundstellen:
DStRE 2003, 804
EFG 2002, 1504

Streitig ist, ob die Klägerin Anspruch auf Festsetzung einer Eigenheimzulage ab 1999 hat. Mit notariellem Vertrag vom 04. Juni 1998 übernahm die Klägerin den Grundbesitz in ... Gebäude- und Freifläche ... von ihrer [...]
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