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FG Nürnberg - Entscheidung vom 16.05.2002

IV 371/99

Normen:
AO § 122 Abs. 2 Nr. 1

Fundstellen:
EFG 2002, 946

Streitig ist, ob der Kläger gegen den Bescheid über Hinterziehungszinsen vom 22. 4. 1999 fristgerecht Einspruch eingelegt hat. Bejahendenfalls ist vom Gericht die Rechtmäßigkeit dieses Bescheids zu überprüfen. Die im [...]
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