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FG Nürnberg - Entscheidung vom 30.09.2002

VI 228/02

Normen:
EStG § 2 Abs. 3
EStG § 4 Abs. 3
EStG § 7g Abs. 3
EStG § 7g Abs. 6
EigZulG § 5
AO § 42

Streitig ist die Gewährung der Eigenheimzulage ab 1997 im Hinblick auf eine im Veranlagungsjahr 1997 vom Kläger gebildete Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes - EStG - in Höhe von 300.000,-- [...]
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