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FG Nürnberg - Entscheidung vom 16.04.2002

I 261/01

Normen:
EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b Satz 3 2. Halbsatz

Fundstellen:
EFG 2002, 1087

Streitig ist, ob die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer der Klägerin deshalb in vollem Umfang als Werbungskosten abzugsfähig sind, weil das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen [...]
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