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FG Nürnberg - Entscheidung vom 26.09.2002

I 119/99

Normen:
EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b
EStG § 9 Abs. 5

Streitig ist, ob die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer bis zu einem Betrag von 2.400 DM jährlich als Werbungskosten abziehbar sind. Die Kläger werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die Klägerin ist als [...]
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