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FG Nürnberg - Entscheidung vom 06.11.2002

V 204/00

Normen:
EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b

Die Beteiligten streiten über den unbegrenzten Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb des Klägers. Der Kläger ist Versicherungsvermittler für [...]
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