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FG München - Entscheidung vom 20.03.2002

9 K 2904/01

Normen:
EStG (2000) § 64 § 70 Abs. 2

Streitig ist, ob die Klägerin ihren Sohn M. von Januar bis November 2000 in ihren Haushalt aufgenommen hatte. Die geschiedene Klägerin lebt seit 1995 von ihrem früheren Ehemann, dem Beigeladenen, getrennt. Das [...]
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