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FG München - Entscheidung vom 19.03.2002

6 K 1001/99

Normen:
KStG § 8 Abs. 3 S. 2

Fundstellen:
EFG 2002, 941
GmbHR 2002, 862

I. Streitig ist die Bildung einer Rückstellung für eine Invaliditätsrente. Die Klägerin (Klin) ist eine GmbH, die sich mit der Fertigung und dem Vertrieb von Lasern und optoelektronischen Geräten befasst. An ihr ist [...]
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