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FG München - Entscheidung vom 20.03.2002

9 K 2636/97

Normen:
AO (1977) § 2
AuslG § 28
AuslG § 29
AuslG § 30
Beschluss Nr. 3/80 vom 19.9.1980 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften auf die türkischen Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige Art. 3 Abs. 1
Beschluss Nr. 3/80 vom 19.9.1980 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften auf die türkischen Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige Art. 4 Abs. 1
Deutsch-türkisches Abkommen über die soziale Sicherheit Art. 33
EStG § 62 Abs. 2 S. 1

Fundstellen:
EFG 2002, 994

Streitig ist, ob die Klägerin einen Anspruch auf Kindergeld für ihre sechs Kinder hat. Die Klägerin und ihr Ehemann sind türkische Staatsangehörige mit kurdischer Volkszugehörigkeit. Die Eheleute haben sechs Kinder, [...]
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