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FG München - Entscheidung vom 10.04.2002

4 K 537/02

Normen:
StBerG § 37a

I. Streitig ist, ob der beim Beklagten gebildete Prüfungsausschuss zu Recht entschieden hat, dass der Kläger die Eignungsprüfung nach § 37 a StBerG nicht bestanden habe. Antragsgemäß war der Kläger zur Eignungsprüfung [...]
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