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FG Hamburg - Entscheidung vom 24.07.2002

VI 171/00

Normen:
BGB § 1030
BGB § 889
EStG § 9 Abs. 1 Nr. 1

Streitig ist die Berücksichtigung von Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Die Klägerin ist die Witwe des am 05.07.1986 verstorbenen A. Die Eheleute hatten am 20.04.1979 [...]
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