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FG Düsseldorf - Entscheidung vom 30.07.2002

3 K 1493/99 GE

Normen:
GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1
GrEStG § 8 Abs. 1
GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1

Fundstellen:
EFG 2002, 1401

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Bauerrichtungskosten in die Bemessungsgrundlage zur Grunderwerbsteuer einzubeziehen sind. Am 19.09.1994 stellte die Firma 'X' GmbH und Co. KG (fortan nur KG) als Bauherr bei [...]
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