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BayObLG - Entscheidung vom 05.09.2002

2Z BR 130/01

Normen:
BGB § 242 § 1004
WEG § 22 Abs. 1 § 15 Abs. 3 § 14 Nr. 1

Fundstellen:
NZM 2003, 120
OLGReport-BayObLG 2002, 449

I. Der Antragsteller und die Antragsgegnerin sind die Wohnungseigentümer zweier aneinander gebauten Einfamilienhäuser auf einem großen Grundstück. Das Wohnungseigentum wurde durch Teilungserklärung vom Dezember 1972 [...]
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