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BayObLG - Entscheidung vom 12.08.2002

1Z BR 66/02

Normen:
BGB § 2247 Abs. 1
KostO § 107

Fundstellen:
FamRZ 2003, 966
JuS 2003, 94
NJW-RR 2002, 1520
OLGReport-BayObLG 2003, 47
Rpfleger 2002, 626
ZEV 2003, 26

I. Die im 87. Lebensjahr am 1.5.2000 verstorbene Erblasserin war verwitwet und kinderlos. Am 22.6.1990 wurde für sie eine Gebrechlichkeitspflegschaft gemäß § 1910 BGB a.F. angeordnet und der Beteiligte zu 2, der [...]
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