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BayObLG - Entscheidung vom 08.10.2002

4St RR 92/02

Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
StPO § 261

I. Das Schöffengericht beim Amtsgericht München sprach die Angeklagte am 8.1.2002 eines Vergehens des vorsätzlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit einem Vergehen des unerlaubten [...]
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