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BayObLG - Entscheidung vom 12.09.2002

2Z BR 21/02

Normen:
BGB § 1004 Abs. 1
WEG § 14 Abs. 1 § 15 Abs. 3 § 22 Abs. 1

Fundstellen:
OLGReport-BayObLG 2002, 449
ZMR 2002, 949

I. Die Beteiligten sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage. Die Wohnung des Antragstellers (M 3) liegt neben der des Antragsgegners (M 2) im Untergeschoss. Der jeweiligen Wohnung zugeordnet ist eine vorgelagerte [...]
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